Aquarium-Bielefeld e.V.
Vereinssatzung
§ 1. Name und Sitz des Vereins
Der Verein trägt den Namen "Aquarium-Bielefeld, Biologische
Tischrunde für Aquarien- und Terrarienkunde e.V.". Er
hat seinen Sitz in Bielefeld und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts
Bielefeld eingetragen.
§ 2. Zweck und Aufgabe
Der Zweck des Vereins ist die Zusammenfassung ernsthafter Liebhaber
für Aquarien- und Terrarienkunde.Die gegenseitige Unterstützung
der Mitglieder in allen einschlägigen Fragen soll durch regelmäßige
zwanglose Zusammenkünfte mit offener Aussprache gewährleistet
und gefördert werden.
Der Verein will die Liebe zur Natur und zum Tier pflegen und
macht seinen Mitgliedern zur Pflicht, in dieser Hinsicht vorbildlich
und beratend auf ihre Umgebung, insbesondere auf die Jugend einzuwirken.
Er sieht es als seine Aufgabe an, jede vernünftige Natur-
und Tierschutzbestrebung zu unterstützen.
§ 3. Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jeder werden, der durch häufige
Teilnahme an der Tischrunde sein Interesse an den Vereinsbestrebungen
bewiesen hat und von der Mitgliederversammlung als ernsthafter
Liebhaber anerkannt wird.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Anerkennung als Mitglied durch
die Mitgliederversammlung. Sie endet a.) mit dem Tode,
b.) mit dem schriftlich erklärten Austritt, der zu jedem
Kalendervierteljahr möglich ist,
mit dem Ausschluß durch die Mitgliederversammlung, der
jedoch nur bei einem groben Verstoß gegen die Vereinsinteressen
möglich ist.
§ 4. Mitgliederversammlung
Neben den zwanglosen Zusammenkünften (Tischrunde) findet
die Mitgliederversammlung statt.
Sie ist nach Bedarf oder auf Antrag von mindestens fünf
Mitgliedern durch den Vorsitzenden einzuberufen. Die Einberufung
soll schriftlich unter Angabe der Tagungsordnung mit einer Ladungsfrist
von mindestens 3 Tagen erfolgen.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung
ist beschlußfähig, wenn mindestens 5 Mitglieder und
ein Mitglied des Vorstands anwesend sind.
Die Mitgliederversammlung ist für alle Vereinsangelegenheiten
zuständig. Bei der Beschlußfassung entscheidet die
Mehrheit der erschienen Mitglieder.
Zu einem Beschluß, der eine Satzungsänderung enthält
oder auf die Änderung des Vereinszweckes gerichtet ist, ist
eine Mehrheit von dreiviertel der erschienenen Mitglieder erforderlich.
§ 5. Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Bei Austritt und Ausschluß von Mitgliedern ist der Beitrag
bis zum Schluß des laufenden Kalenderjahres zu zahlen.
§ 6. Vereinsvorstand
Der Vorstand besteht aus:
-
- dem Vorsitzenden
- dessen Stellvertreter
- dem Schriftführer
- dessen Stellvertreter
Er wird durch die Mitgliederversammlung bestellt. Die Bestellung
kann jederzeit widerrufen werden.
Nach außen wird der Verein nur durch den Vorsitzenden und
seinen Stellvertreter vertreten.
Der Vereinsvorstand, insbesondere der Vorsitzende, hat seine
Geschäfte im engsten Einvernehmen mit der Mitgliederversammlung
zu führen, an deren Aufträge und Richtlinien er gebunden
ist und der er Rede und Antwort zu stehen hat.
§ 7. Ergänzungen des Vereinsstatutes
Dieses Vereinsstatut kann durch Mitgliederversammlungsbeschlüsse
für das interne Vereinsleben jederzeit ergänzt werden.
Sie werden wirksam mit der Aufnahme in das Sitzungsprotokoll.
Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches.

Ergänzungen des Vereinsstatutes
Ergänzung zu § 3, Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft
beginnt mit der Anerkennung als Mitglied durch die Mitgliederversammlung.
Sie erfolgt erst nach Ablauf eines Jahres und wird dem Betroffenen
schriftlich mitgeteilt. Die Karenzzeit wird auf die Mitgliedschaft
voll angerechnet.
Ergänzung zu § 5, Mitgliedsbeitrag: Der jeweils festgesetzte
Beitrag wird auch von den Nichtstimmberechtigten (also noch nicht
Mitgliedern) erhoben. Diese haben dafür an allem Anteil,
was im Verein geboten wird und werden bis zur endgültigen
Aufnahme wegen der Versicherung und Verbandszugehörigkeit
als Mitglieder ohne Stimmrecht geführt.
Diese Ergänzungen wurden von der Mitgliederversammlung am
19.6.1947 beschlossen und im Sitzungsprotokoll aufgenommen.
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