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AQUARIUM BIELEFELD E.V.

Aquarium, Aquarienverein, Bielefeld, OWL, VDA, Aquaristik, Terraristik, Terrarien, Schulung, Beratung, Thomas Doussier, Wasserpflanzen, Zierfische, Sachkundenachweis, Hobby, Karl-Heinz Rixe, Mitglied im Verband Deutscher Aquarien- und Terrarienvereine e.V.
 
 
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Aquarium-Bielefeld e.V.
Vereinssatzung

 

§ 1. Name und Sitz des Vereins

Der Verein trägt den Namen "Aquarium-Bielefeld, Biologische Tischrunde für Aquarien- und Terrarienkunde e.V.". Er hat seinen Sitz in Bielefeld und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Bielefeld eingetragen.

§ 2. Zweck und Aufgabe

Der Zweck des Vereins ist die Zusammenfassung ernsthafter Liebhaber für Aquarien- und Terrarienkunde.Die gegenseitige Unterstützung der Mitglieder in allen einschlägigen Fragen soll durch regelmäßige zwanglose Zusammenkünfte mit offener Aussprache gewährleistet und gefördert werden.

Der Verein will die Liebe zur Natur und zum Tier pflegen und macht seinen Mitgliedern zur Pflicht, in dieser Hinsicht vorbildlich und beratend auf ihre Umgebung, insbesondere auf die Jugend einzuwirken.

Er sieht es als seine Aufgabe an, jede vernünftige Natur- und Tierschutzbestrebung zu unterstützen.

§ 3. Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jeder werden, der durch häufige Teilnahme an der Tischrunde sein Interesse an den Vereinsbestrebungen bewiesen hat und von der Mitgliederversammlung als ernsthafter Liebhaber anerkannt wird.

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Anerkennung als Mitglied durch die Mitgliederversammlung. Sie endet a.) mit dem Tode,

b.) mit dem schriftlich erklärten Austritt, der zu jedem Kalendervierteljahr möglich ist,

mit dem Ausschluß durch die Mitgliederversammlung, der jedoch nur bei einem groben Verstoß gegen die Vereinsinteressen möglich ist.

§ 4. Mitgliederversammlung

Neben den zwanglosen Zusammenkünften (Tischrunde) findet die Mitgliederversammlung statt.

Sie ist nach Bedarf oder auf Antrag von mindestens fünf Mitgliedern durch den Vorsitzenden einzuberufen. Die Einberufung soll schriftlich unter Angabe der Tagungsordnung mit einer Ladungsfrist von mindestens 3 Tagen erfolgen.

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens 5 Mitglieder und ein Mitglied des Vorstands anwesend sind.

Die Mitgliederversammlung ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig. Bei der Beschlußfassung entscheidet die Mehrheit der erschienen Mitglieder.

Zu einem Beschluß, der eine Satzungsänderung enthält oder auf die Änderung des Vereinszweckes gerichtet ist, ist eine Mehrheit von dreiviertel der erschienenen Mitglieder erforderlich.

§ 5. Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Bei Austritt und Ausschluß von Mitgliedern ist der Beitrag bis zum Schluß des laufenden Kalenderjahres zu zahlen.

§ 6. Vereinsvorstand

Der Vorstand besteht aus:

  • dem Vorsitzenden
  • dessen Stellvertreter
  • dem Schriftführer
  • dessen Stellvertreter

Er wird durch die Mitgliederversammlung bestellt. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.

Nach außen wird der Verein nur durch den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter vertreten.

Der Vereinsvorstand, insbesondere der Vorsitzende, hat seine Geschäfte im engsten Einvernehmen mit der Mitgliederversammlung zu führen, an deren Aufträge und Richtlinien er gebunden ist und der er Rede und Antwort zu stehen hat.

§ 7. Ergänzungen des Vereinsstatutes

Dieses Vereinsstatut kann durch Mitgliederversammlungsbeschlüsse für das interne Vereinsleben jederzeit ergänzt werden. Sie werden wirksam mit der Aufnahme in das Sitzungsprotokoll.

Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Ergänzungen des Vereinsstatutes

Ergänzung zu § 3, Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft beginnt mit der Anerkennung als Mitglied durch die Mitgliederversammlung. Sie erfolgt erst nach Ablauf eines Jahres und wird dem Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Die Karenzzeit wird auf die Mitgliedschaft voll angerechnet.

Ergänzung zu § 5, Mitgliedsbeitrag: Der jeweils festgesetzte Beitrag wird auch von den Nichtstimmberechtigten (also noch nicht Mitgliedern) erhoben. Diese haben dafür an allem Anteil, was im Verein geboten wird und werden bis zur endgültigen Aufnahme wegen der Versicherung und Verbandszugehörigkeit als Mitglieder ohne Stimmrecht geführt.

Diese Ergänzungen wurden von der Mitgliederversammlung am 19.6.1947 beschlossen und im Sitzungsprotokoll aufgenommen.

 

 

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Sachkundenachweis des VDA + DGHT in der Aquaristik, bzw. Terraristik, wo es um die Themen Aquarium, Terrarium, Tierschutzgesetz, sowie Sachkundenachweis geht. Betrifft die Bereiche Aquaristik, Terraristik, Meerwasseraquaristik und zwar als Prüfung, Nachweis oder Qualifikation der Halter

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Aquarium Bielefeld e.V. - Karl-Heinz Rixe - Bleichstraße 149 - 33607 Bielefeld - Germany
Telefon: (0521) 37816 - Telefax: (0521) 37816
E-Mail: info@aquarienverein-bielefeld.de

Autor: Thomas Doussier, Online Marketing Beratung und Webpromotion für KMU und Mittelstand Internet Unternehmensberater